Die Einlagensicherung sichert Bankeinlagen innerhalb der EU bis zu 100.000 Euro ab. Das System macht den Bankensektor krisenfester, ist für Laien im Detail aber nicht immer leicht zu verstehen. Wir beleuchten, was die Einlagensicherung genau umfasst, wie sie auf nationaler Ebene ausgestaltet ist und welche Fallstricke zu beachten sind. Aber auch, wo ihre Grenzen liegen. Denn Garantien auf eine Entschädigung im Fall einer systemischen Bankenkrise kann auch die Einlagensicherung nicht bieten.
Grundlegendes zur Einlagensicherung
Innerhalb der Europäischen Union sind Bankeinlagen wie Giro-, Tages- und Festgeldkonten gesetzlich geschützt. Das bedeutet: Geht eine Bank insolvent, sind 100.000 Euro pro Kunde und Kreditinstitut abgesichert. Im Fall der Fälle würden Betroffene ihr Geld innerhalb von wenigen Tagen zurückbekommen. Anders als oft vermutet wird, gibt es allerdings kein EU-weit einheitliches Schutzsystem. Vielmehr ist die nationale Einlagensicherung Aufgabe der jeweiligen Mitgliedsstaaten. Das Einlagensicherungssystem in Deutschland unterscheidet sich also beispielsweise vom französischen System. Trotzdem existieren für alle EU-Länder klare Regeln, die eingehalten und umgesetzt werden müssen.
Selbst innerhalb Deutschlands gibt es abhängig vom jeweiligen Kreditinstitut unterschiedliche Zuständigkeiten für die Einlagensicherung:
- Für Privatbanken ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zuständig, die im Auftrag des Bundesfinanzministeriums die Einlagensicherung übernimmt.
- Die Sparkassen-Finanzgruppe unterhält ein eigenes Sicherungssystem – eine sog. Institutssicherung. Gerät eine Bank in finanzielle Schwierigkeiten, springen die übrigen ein.
- Die Genossenschaftsbanken (z.B. Volks- und Raiffeisenbanken) sind ähnlich wie die Sparkassen organisiert. Hier greift die Institutssicherung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Trotz aller Unübersichtlichkeit: Alle Entschädigungseinrichtungen sorgen dafür, dass Ihre Bankeinlagen geschützt sind.
Wer und was ist geschützt?
Die Einlagensicherungen gilt nur für Bankeinlagen. Dazu zählen Guthaben auf:
- Girokonten
- Tagesgeldkonten
- Festgeldkonten
- Verrechnungskonten von Depots
- Sparbriefe
- Sparbücher
Beim Inhalt Ihres Bankschließfachs und bei Ihren Wertpapieren im Depot greift die Einlagensicherung nicht. Muss sie auch nicht, denn beides ist ohnehin Ihr Eigentum und von der Insolvenz eines Kreditinstituts nicht betroffen.
Prinzipiell gilt die Einlagensicherung für Bankeinlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften bis 100.000 Euro – pro Kopf und pro Kreditinstitut. Bei Gemeinschaftskonten (z.B. von Ehepartnern) verdoppelt sich der abgesicherte Betrag auf 200.000 Euro. In einigen Situationen können sogar bis zu 500.000 Euro gesetzlich abgesichert sein. Das ist dann der Fall, wenn sich wegen besonderer Lebensumstände kurzzeitig sehr viel Geld auf dem eigenen Konto befindet. Zum Beispiel im Rahmen einer Abfindung nach einer Kündigung oder dem Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie. Dieser erweiterte Schutz wird allerdings nur über einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt.
Neben den gesetzlichen Einlagensicherungssystemen in Deutschland gibt es bei Privatbanken teils weitere freiwillige Schutzsysteme. So bietet der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken ungleich höhere Schutzbeträge. Ein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht allerdings nicht.
Die Einlagensicherung gilt pro Kreditinstitut – nicht pro Marke
Wichtig: Die Summe von 100.000 Euro gilt pro Bank. Haben Sie mehrere Konten bei einem Kreditinstitut, werden die Guthaben summiert. Leider ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, welche Marken und Tochtergesellschaften tatsächlich zu einem Kreditinstitut gehören. Zur Deutschen Bank zählt etwa auch die Postbank. Und zur deutschen Niederlassung der BNP Paribas gehört die Consorsbank.
Gut zu wissen: Der bei der Kontoeröffnung sowie im Anschluss jährlich verschickte „Informationsbogen für den Einleger“ informiert Sie über das geltende Einlagensicherungssystem und die zum jeweiligen Kreditinstitut gehörenden Marken.
Bei einer Systemkrise ist auch die Einlagensicherung machtlos
Das System der Einlagensicherung ist richtig und wichtig, um das Vertrauen in das europäische Bankensystem zu stärken. Ob und wie weit die Sicherungssysteme im Ernstfall wirklich funktionieren, ist allerdings unklar. Während die Pleite einzelner (kleinerer) Kreditinstitute vermutlich in vielen EU-Staaten aufgefangen werden kann, könnten systemische Krisen des Bankensektors die zur Verfügung stehenden Mittel schnell ausreizen. Bei überschaubaren Krisen könnte dann der Staat in die Bresche springen, um Banken zu retten und Einlagen zu schützen. Hierbei sind finanzstärkere Staaten allerdings klar im Vorteil.
Bei einer schweren Bankenkrise, die mit einem gefürchteten Bank Run auf mehrere Kreditinstitute einhergeht, dürften aber auch reiche Länder wie Deutschland irgendwann an ihre Grenzen gelangen. Eine hundertprozentige Sicherheit für Bankguthaben gibt es also nicht.
Absicherung jenseits der Einlagensicherung
Wem das Vertrauen in die langfristige Stabilität des europäischen Bankensystems fehlt, tut gut daran, rechtzeitig vorzusorgen. Wenn Sie sich nicht auf die Systeme der Einlagensicherung verlassen möchten, sollten Sie zumindest einen Teil Ihres Vermögens anderweitig anlegen. Idealerweise in Sachwerte, die nicht von den schleichenden Inflationsverlusten von Bargeld betroffen sind. Neben den Klassikern wie Aktien und Immobilien zählt hierzu insbesondere die faszinierende Gruppe der Wahren Werte:
- Gold: Das Edelmetall gilt als sicherer Anker – gerade in extremen Krisen – und ist über lange Zeiträume hinweg ein exzellenter Kaufkraftspeicher.
- Silber: Als Zwitter-Metall teilt Silber viele Eigenschaften mit Gold, ist aber zugleich bedeutendes Industriemetall mit großem Potenzial.
- Technologiemetalle: Ohne Technologiemetalle wie Gallium, Germanium oder Indium sind Schlüsseltechnologien nicht denkbar – vom Smartphone bis zum Computer.
- Seltene Erden: Auch Seltene Erden sind bis dato bei vielen technologischen Anwendungen nicht zu ersetzen. Großprojekte wie die Energiewende kommen nicht ohne die „kritischen Rohstoffe“ aus.
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