Ende September versetzte ein Schreiben des BMF Edelmetallhändlern und Silberkäufer in helle Aufregung. Ohne jegliche Vorwarnung hieß es – in Klartext übersetzt: „Die günstige Differenzbesteuerung bei Silbermünzen ist seit jeher unzulässig und darf nicht weiter angewendet werden – und zwar ab sofort!“. Trotz Wochenendes wurden in den Online-Shops Silbermünzen hektisch aus dem Angebot genommen und werden nun – zum Teil mit erheblichen Aufschlägen – wieder verkauft. Lesen Sie, was Silberkäufer jetzt unbedingt wissen sollten.
Die Grundlage
Auf alle Erzeugnisse, die in Deutschland verkauft werden, erhebt Vater Staat eine Steuer – die Umsatzsteuer, oder umgangssprachlich: die Mehrwertsteuer.
Einige Produkte beziehungsweise Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer komplett befreit, wie zum Beispiel die medizinische Versorgung oder auch Gold. Alles, was nicht befreit ist, unterliegt zwei Steuersätzen, nämlich dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent und dem “normalen” Steuersatz von 19 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz gilt zum Beispiel für Lebensmittel, Bücher, Konzerte und Theaterbesuche. Auf alle anderen Waren und Dienstleistungen werden 19 Prozent erhoben.
Die Besteuerung von Silbermünzen
Bis Ende 2013 galt für Silbermünzen auch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Doch dieseRegelung wurde zum 1. Januar 2014 gekippt. Dadurch hätten sich die Preise für Silber schlagartig um 12 % erhöht.
Um das zu vermeiden, sind die Edelmetallhändler zur Differenzbesteuerung übergegangen. Zwar konnten über diesen Weg nur Münzen und Münzbarren verkauft werden, die von außerhalb der EU eingeführt wurden, aber die Münzen mit der weltweit größten Akzeptanz kommen ohnehin aus dem Nicht-EU-Ausland.
Differenzbesteuerung – was ist das eigentlich?
Das Prinzip der Differenzbesteuerung ist keine Besonderheit im Edelmetallhandel, sondern gilt in vielen Bereichen beim Verkauf gebrauchter Produkte. Mit ihr soll vermieden werden, dass die Mehrwertsteuer für gebrauchte Güter mehrfach erhoben wird. Da sie beim ersten Verkauf bereits bezahlt wurde, darf beim Weiterverkauf nur noch die Differenz zwischen dem Einkauf und Verkauf besteuert werden.
Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen: Ein Händler kauft ein gebrauchtes Auto zu 20.000 Euro und verkauft es dann zu 23.000 Euro. In diesem Fall fällt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent lediglich auf den Gewinn des Händlers, also 3.000 Euro an und nicht auf den kompletten Verkaufspreis von 23.000 Euro. Durch die Differenzbesteuerung reduziert sich die Steuer immerhin um satte 3.800 Euro.
Der Stein des Anstoßes – das Schreiben des BMF
Ende September kursierte ein Schreiben des BMF im Internet, das besagt, dass die Differenzbesteuerung ab sofort wegfällt. Da nicht alles, was im Internet zu finden ist, auch der Wahrheit entspricht, haben wir das BFM erst einmal darum gebeten, uns die Authentizität des Schreibens zu bestätigen – was auch erstaunlich schnell geschehen ist.
Doch auch wenn nun feststand, dass das Schreiben echt ist, ein Blick in das selbige wirft eine Reihe von Fragen auf:
● Das Schreiben wurde zunächst nicht regulär veröffentlicht, sondern nur per Mail an die „Obersten Finanzbehörde der Länder“ gesendet. Da stellt sich die Frage: Wie sollen Regelungen angewendet werden, von denen niemand (außer den Finanzbehörden) etwas weiß? Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist bislang nicht erfolgt.
● Weiterhin sollte diese Regelung ab sofort gelten, ohne Übergangsfristen und ohne dass sie den Beteiligten bekannt ist. Hört sich an wie ein Schildbürgerstreich? Das meinen auch etliche Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
● Da erscheint die Tatsache, dass in diesem Schreiben und auch sonst nirgendwo Aussagen zum Umgang mit dieser Regelung gemacht werden, fast schon nebensächlich.
Die Fakten
Die (günstigere) Differenzbesteuerung gilt nur noch für Sammlermünzen. Doch was sind Sammlermünzen? Dazu gehören alle Münzen, deren Verkaufspreis bereits ohne Mehrwertsteuer um mehr als 250 % über dem reinen Metallwert liegt. Sollten Anleger deswegen nun auf Sammlermünzen umsteigen? Keineswegs – solche Münzen lohnen sich für Anleger nicht!
Und was ist mit Anlagemünzen? Für Krügerrand, Maple Leaf & Co ist dem Schreiben zufolge die Differenzbesteuerung nicht zulässig. Das Gleiche gilt auch für Münzbarren. Für Silberbarren ändert sich hingegen nichts, denn für sie hat die Differenzbesteuerung auch in der Vergangenheit nicht gegolten.
So kaufen Sie Silber jetzt garantiert richtig
Die Edelmetallhändler haben – trotz aller Unsicherheiten – bereits reagiert und sind zur Regelbesteuerung übergegangen. Das bedeutet, die jetzigen Preise werden sich nur noch deutlich reduzieren, wenn die Preise am Spotmarkt für Silber fallen.
Beim Kauf von Silbermünzen und Münzbarren fließen ab sofort 19 Prozent, also fast ein Fünftel des Investments, ins Staatssäckel. Entsprechend länger wird es folglich dauern, bis Anleger mit Silber zukünftig in die Gewinnzone kommen.
Die Lösung? Aufschläge auf Münzen sind derzeit wesentlich höher als bei Barren. Sollten Anleger also auf Barren ausweichen? Nein – denn auch für Barren fällt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an.
Wer wissen möchte, wie man Silber garantiert richtig kauft, muss sich nur eine Frage stellen: „Wofür möchte ich das Silber denn verwenden?“
Wenn es als Ersatz- und Notwährung für extreme Krisenfälle verwendet werden soll, sollten Sie – trotz der höheren Aufschläge – Münzen kaufen. Und zwar Münzen, die einen möglichst hohen Bekanntheitsgrad aufweisen, denn sie werden in Krisenfällen auch von Privatpersonen wesentlich eher akzeptiert als Barren.
Wenn Sie mit dem Silber jedoch Ihr Vermögen vor Inflation schützen und mit der ganzen Investitionssumme – also nicht nur dem, was nach Abzug der Umsatzsteuer übrig bleibt – von Wertsteigerungen profitieren wollen, dann ist die beste Lösung der Kauf über ein Zolllager. Dort fällt die Umsatzsteuer nämlich gar nicht erst an. Und wer dann noch ein Zolllager in Deutschland wählt, der kann sich seinen Silberschatz bei Bedarf auch schnell und zeitnah ausliefern lassen.